AGB

Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Diese sind auch im PDF-Format verfügbar)

Allgemeines

Das Festival findet bei jeder Witterung statt. Zutritt ausschließlich für Besucher, die das Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben.

Tiere sind auf dem Festivalgelände nicht erlaubt.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Veranstalters sind integrierter Bestandteil des Vertrages, welcher mit dem Erwerb einer Eintrittskarte abgeschlossen wurde.

Sicherheit: Das Betreten des gesamten Open Air Geländes erfolgt auf eigene Verantwortung. Jegliche Haftung wird abgelehnt. Absperrungen sind unbedingt zu beachten. Auf dem gesamten Open Air Gelände herrscht absolutes Feuer- und Feuerwerkverbot (Verbot jeglicher Art von Feuerwerkskörpern). Das Betreten von Gebäuden und das besteigen/begehen von Mauern und Mauerresten ist strengstens verboten. Das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr.

 

  1. Jugendliche unter 18 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten (Eltern) Zutritt.
  2. Die Veranstalter haben keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung.
  3. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen
  4. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit die Veranstalter, deren gesetzliche Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
  5. Das Mitbringen von Glasbehältern, Flaschen, Plastikflaschen, Tetrapaks, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen sowie Drogen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis vom Festivalgelände. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen.
  6. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren bleibt vorbehalten.
  7. Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Foto-, Film-, Video- und vor allem Digitalkameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Film-, Digital- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.
  8. Bei Verlassen des Festivalgeländes (Ausnahme Campingplatz) verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Wiedereintritt nur mit gültigem Festival-Armband.
  9. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.
  10. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet.
  11. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch aus oben genanntem Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht nur bis zum Konzerttermin.
  12. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.
  13. Beim Parken beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte.
  14. Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr.
  15. Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.
  16. Das Campen beim Veranstaltungsort ist nur auf den als Campingplatz ausgewiesenen Platz genehmigt. Den hierfür abgestellten Ordnungskräften ist unbedingt Folge zu leisten. Das Campen auf den umliegenden Wiesen bzw. Privatgeländen ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlungen muss mit Anzeige der jeweiligen Besitzer gerechnet werden.
  17. ACHTUNG: Die Campingflächen werden nur für Festivalbesucher mit gültiger Festivaleintrittskarte ausgelegt. Das Campen ohne gültige Festivaleintrittskarte ist untersagt. Müll ist in den dafür vorgesehen Müllbehältern zu entsorgen!
  18. Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt.
  19. Die Eintrittskarten sind gestempelt und somit nur mit Stempel gültig
  20. Hinweis: Die örtliche Polizeibehörde bat uns anzukündigen, dass im Rahmen des Festivals bei An- als auch bei Abreise Alkoholkontrollen durchgeführt werden!